Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 fordert die Sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweissanlagen. Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen Bußgelder, Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden, die Versicherung verweigert den Schutz, bei Personenschäden wird die gesamte Schweissanlage stillgelegt. Genug Gründe also, die sicherheitstechnische Prüfung in kompetente Hände zu legen.
Nur eine fachgerechte Prüfung befreit Sie als Betreiber einer Schweißanlage von rechtlichen Risiken. Als Profi wissen Sie: Nach Herstellerempfehlung ist unbedingt die VDE 0544-207 anzuwenden, weil Schweißgeräte Stromquellen sind. Die Prüfung muß jährlich erfolgen!
Nach §49 DGUV muss auch die Rückschlagsicherung jährlich geprüft werden.